Für schöne und gesunde Zähne ist es nie zu spät. Einige Menschen haben von Natur aus ein schönes und strahlendes Gebiss. Manche ärgern sich über kleinere oder größere „Schönheitsfehler“. Wenn die Zähne und das Zahnfleisch gesund ist, kann in jedem Alter eine kieferorthopädische Behandlung durchgeführt werden. Zahnkorrekturen werden auf Grund gestiegener ästhetischer Ansprüche und durch die sich ständig weiter entwickelten modernen Behandlungstechniken immer selbstverständlicher. Ein sehr wichtiger Aspekt der Behandlung von Erwachsenen ist, dass die Schienen kaum sichtbar sind und das Sprechen so wenig wie möglich beeinträchtigt wird.
Wer eine unauffällige Behandlung möchte, kann zwischen verschiedenen grazilen und mehr oder weniger durchsichtigen Schienen für eine kieferorthopädische Behandlung (In – Line-Technik oder Invisalign) wählen. Ein strahlendes Lächeln kann durch individuell abgestimmte Behandlungsmethoden und kurzer Behandlungszeit realisiert werden. Durch Behandlungsmethoden in unserer Praxis oder durch interdisziplinäre Behandlung kann sichergestellt werden, dass ein funktionell und ästhetisch perfektes Ergebnis erreicht wird, welches dem individuellem Optimum nahe kommt.
Für eine In–Line-Behandlung sollte das skelettale Wachstum abgeschlossen sein. Bei Erwachsenen sind fast alle ästhetischen Zahnkorrekturen möglich. Um sicher zu stellen, ob dies bei Ihnen möglich ist, sollten Sie einen unverbindlichen Beratungstermin mit uns vereinbaren. Anschließend wird ein für Sie unverbindlicher Kostenplan erstellt. Bei der In-Line-Technik handelt es sich um eine unauffällige und zugleich schonende Zahnkorrektur. Diese besteht aus einem Set herausnehmbarer Kunststoffschienen.
Die Korrektur Ihrer Zahnstellungen erfolgt nahezu unsichtbar ohne die sonst üblichen Metallspangen.
Bei Privatversicherten kommt es auf den Vertrag an. Bei gesetzlich Versicherten in der Regel nicht. In bestimmten Fällen ist es jedoch möglich, dass die Kosten auch von der gesetzlichen Krankenkasse getragen werden. Dies gilt es jedoch im Einzelfall zu prüfen. Gerade bei gesetzlich Versicherten kann eventuell in Kombination mit einem kieferchirurgischen Eingriff und in Ausnahmefällen nach Einschaltung eines Gutachters oder eines Amtsarztes die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden.